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Allgemeine Bedingungen

Wir legen großen Wert auf die Zusammenarbeit bei der Einhaltung der Vorschriften, die die Ruhe und Sicherheit aller unserer Gäste gewährleisten sollen.

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§1. Gegenstand der Verordnungen

  1. Die Geschäftsordnung legt die Regeln für die Erbringung von Dienstleistungen, die Haftung und den Aufenthalt in Manowo fest und ist ein wesentlicher Bestandteil des durch die Reservierung geschlossenen Vertrages. Indem Sie das oben Gesagte tun Hiermit bestätigt der Gast, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und diese akzeptiert.

  2. Die Bestimmungen gelten für alle Gäste, die im Rest in Manowo übernachten

  3. Die Vorschriften liegen in jedem Haushalt und auf der Website www.restinmanowo.com zur Einsichtnahme aus

§2. HOTELNACHT

  1. Die Häuser werden für mindestens zwei Tage oder die in der Preisliste angegebene Mindestaufenthaltsdauer vermietet.

  2. Der Hoteltag dauert von 16.00 bis 10.00 Uhr.

  3. Der Wunsch, den Aufenthalt zu verlängern, sollte telefonisch, per E-Mail oder persönlich gemeldet werden. Den Wunsch, Ihren Aufenthalt so weit wie möglich zu verlängern, werden wir berücksichtigen.

  4. Wir behalten uns das Recht vor, die Verlängerung des Aufenthalts des Gastes zu verweigern, wenn Gäste die geltenden Vorschriften nicht einhalten und die vollständige Zahlung für den Aufenthalt nicht früher leisten.

§3. BUCHUNG UND CHECK-IN

  1. Die Reservierung wird nach Zahlung von 30 % des Gesamtwerts des Aufenthalts, mindestens jedoch des Werts eines Tages, innerhalb von 3 Werktagen ab dem Datum der Bestätigung der Verfügbarkeit der Plätze bestätigt. Diese Regelung gilt nicht für Gruppen, für die die Buchungsbedingungen individuell festgelegt werden und deren Buchung weniger als 7 Werktage vor Aufenthaltsbeginn erfolgt.

  2. Grundlage für den Check-in des Gastes ist die Vorlage eines Lichtbildausweises. Im Falle der Verweigerung der Vorlage des Dokuments, das den Check-in ermöglicht, sind wir verpflichtet, die Herausgabe des Hausschlüssels zu verweigern.

  3. Alle Zahlungen im Zusammenhang mit der Miete des Hauses müssen am ersten Tag des Aufenthalts bezahlt werden.

  4. Der Gast darf das Haus nicht an Dritte weitergeben, auch wenn der Zeitraum, für den er das fällige Entgelt für den Aufenthalt entrichtet hat, noch nicht abgelaufen ist.

  5. Personen, die nicht bei Rest in Manowo registriert sind, können von 7:00 bis 22:00 Uhr zu Hause bleiben. Die Anwesenheit nicht angemeldeter Personen nach 22.00 Uhr stellt die Zustimmung des Mieters des Hauses zur zusätzlichen Unterbringung dieser Personen gegen Entgelt dar. Für die Unterbringung jeder Person wird eine Gebühr von 100 PLN pro Nacht erhoben.

  6. Wir können die Aufnahme eines Gastes verweigern, der während des vorherigen Aufenthalts grob gegen die Bestimmungen verstoßen hat.

  7. Der Gast hat die Möglichkeit, bis 14 Tage vor Aufenthaltsbeginn vom Aufenthalt zurückzutreten (sofern bei Abschluss der Buchung nichts anderes vereinbart wurde). Wenn der Gast weniger als 14 Tage vor oder während des Aufenthalts vom Aufenthalt zurücktritt, erstatten wir die Kosten für den Aufenthalt nicht. Diese Bestimmung gilt nicht für Gruppen, für die die Bedingungen für den Rücktritt vom Aufenthalt individuell festgelegt werden.

  8. Bei der Reservierung erklärt sich der Reservierungspartner damit einverstanden, seine persönlichen Daten in die Datenbank „Rest in Manowo“ aufzunehmen. Diese Daten werden ausschließlich dazu verwendet, den vollständigen Buchungsvorgang zu ermöglichen.

§4. VERANTWORTUNG DES GASTES

  1. Der Gast hat das Recht, dem Personal von Rest in Manowo Kommentare und Vorschläge zum Aufenthalt zu übermitteln und die notwendige Hilfe und Betreuung zu erhalten.

  2. Das Bleiben zu Hause oder das Zurücklassen von Gegenständen nach 10.00 Uhr gilt als Verlängerung des Aufenthalts. Verlässt der Gast das Haus nach 10.00 Uhr, wird für den nächsten Tag eine Gebühr gemäß der aktuellen Preisliste erhoben.

  3. Kinder unter 18 Jahren sollten in Manowo unter ständiger Aufsicht eines Erziehungsberechtigten ruhen. Für durch Kinder verursachte Schäden haften die Erziehungsberechtigten finanziell.

  4. Aus Brandschutzgründen ist es in den Häusern verboten, Heizgeräte, Bügeleisen und andere elektrische Geräte zu verwenden, die nicht zur Hausausstattung gehören (gilt nicht für Ladegeräte und Netzteile für RTV- und Computergeräte). Es ist verboten, Gegenstände auf einen heißen Kamin zu stellen und flüssiges Anzündholz zu verwenden und aufzubewahren. Im Kamin darf nur Holz verbrannt werden und die Kamintür muss geschlossen sein. Rest in Manowo haftet nicht für Körperverletzungen, Gesundheitsschäden oder sonstige Schäden, die aus einem Unfall resultieren, der auf eine unsachgemäße Verwendung des Kamins durch den Mieter und die von ihm angegebenen Personen zurückzuführen ist, die während der Mietzeit bei ihm im Haus wohnen.

  5. Es ist verboten, den Grill auf der Terrasse und in einem Abstand von weniger als 2 Metern zu Holzkonstruktionen zu verwenden.

  6. Jedes Mal, wenn ein Gast das Haus verlässt, muss er aus Sicherheitsgründen das Licht ausschalten, die Wasserhähne abdrehen und die Fenster und Türen abschließen.

  7. Rest in Manowo gibt einen Schlüssel zum Haus aus. Bei Verlust des Schlüssels wird dem Gast eine Gebühr in Höhe von 300 PLN berechnet.

  8. Das Rauchen von Zigaretten und Tabakwaren sowie das Braten von Fisch ist in den Häusern strengstens verboten. Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist gleichbedeutend mit der Zustimmung des Gasthauses zur Übernahme der Kosten in Höhe von 1.000 PLN.

  9. Personen, die sich nicht an die Brandschutzvorschriften halten, werden mit Sanktionen belegt des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über geringfügige Straftaten.

  10.  Mängel an den Häusern sind am Anreisetag zu rügen. Keine Meldung bedeutet, dass keine Mängel und Schäden festgestellt wurden.

  11. Wir sind bestrebt, unsere Einrichtungsgegenstände in einem Top-Zustand zu halten. Dadurch können wir den Komfort garantieren, den unsere Gäste verdienen. Im Falle unglücklicher Ereignisse verlangen wir von unseren Gästen beim Check-in eine Kaution in Höhe von 500 PLN.

  12. Der Gast trägt die volle finanzielle Verantwortung für etwaige Schäden oder Zerstörungen an Geräten und technischen Geräten, die auf sein eigenes Verschulden, das Verschulden der Besucher oder auf mangelnde Sorgfalt bei der Nutzung des vom Vermieter angegebenen Kamins zurückzuführen sind, und wird bei der Kontrolle beglichen -out gemäß der von Rest in Manowo erstellten Schätzung.

  13. Die  Nachtruhe gilt von 23:00 bis 07:00 Uhr morgens.

  14. Den Gästen ist es nicht gestattet, Änderungen an den Ferienhäusern und deren Ausstattung vorzunehmen.

  15. Müll und andere Abfälle sollten getrennt und in Containern außerhalb der Häuser gelagert werden.

§5. VERANTWORTUNG DER RUHE IN MANWO

  1. Rest in Manowo ist nicht verantwortlich für Situationen und Ausfälle und deren Folgen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen.

  2. Rest in Manowo übernimmt keine Haftung für Wertsachen, die im Ferienhaus oder auf der Terrasse zurückgelassen werden.

  3. Nach dem Verlassen des Ferienhauses zurückgelassene Gegenstände werden nicht eingelagert.

  4. Wir haften nicht für Schäden oder Verlust eines Autos oder eines anderen Fahrzeugs eines Gastes oder darin zurückgelassener Gegenstände, unabhängig davon, ob diese Fahrzeuge auf dem Parkplatz oder außerhalb des Geländes geparkt sind. Das Parken am Rest in Manowo ist für Gäste kostenlos und unbewacht.

§6. AUFENTHALT DER TIERE

  1. Die Anwesenheit von Hunden und anderen Tieren im Ruhebereich in Manowo ist im vereinbarten Zeitraum, nach vorheriger Absprache mit der Einrichtung und nach Zahlung der entsprechenden Gebühr gestattet. Bezahlung nach Vereinbarung mit Rest in Manowo

  2. Es ist dem Tier verboten, Bettzeug und vorhandene Decken zu benutzen und alleine zu Hause zu bleiben.

  3. Der Halter des Tieres trägt die finanzielle Verantwortung für den von ihm verursachten Schaden und ist außerdem verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Tier die übrigen Gäste nicht stört, es gegebenenfalls aus dem Gelände zu bringen und auf dem Gelände zurückgebliebene Verunreinigungen zu entfernen .

§7. NUTZUNG DES POOLS UND DES JACUZZI

  1. Der Pool wird nicht von einem Rettungsschwimmer bewacht, daher haften die Eltern oder Erziehungsberechtigten für unbeaufsichtigte Kinder. Kinder unter 13 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen reisen.

  2. Personen, deren Zustand auf den Konsum von Alkohol, Drogen und anderen narkotischen oder psychotropen Substanzen schließen lässt, ist der Zutritt verboten

  3. Wer vorsätzlich oder unabsichtlich den Pool verunreinigt, muss mit den Kosten für den Wasserwechsel im Pool rechnen. Für Kinder ist der Erziehungsberechtigte verantwortlich.

  4. Kinder bis 3 Jahre dürfen das Schwimmbad nur in speziellen Windeln – Höschen – nutzen

  5. Ein einzelner Aufenthalt im Whirlpool sollte 20 bis 30 Minuten dauern, anschließend wird eine 15-minütige Ruhepause empfohlen.

§8. BESCHWERDEN

  1. Kommentare und Beschwerden im Zusammenhang mit der Unterkunft und anderen von Rest in Manowo angebotenen Dienstleistungen sollten so schnell wie möglich eingereicht werden, nachdem die Gründe für ihre Einreichung festgestellt wurden.

  2. Eventuelle Reklamationen haben keinen Einfluss auf das Datum des Aufenthalts und die Höhe der Zahlung.

  3. Beschwerden werden individuell geprüft und der Gast, der die Beschwerde einreicht, wird schriftlich / per E-Mail über die Lösung des Falles informiert.

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